Kriterien für Kreisauswahl (Wohnort oder Vereinsanschrift)

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  • ich hätte eine Frage zur Kreisauswahlzugehörigkeit. Nach welcher Kriterien wird es entschieden zu welchem Kreis ein Spieler gehört? Was ist Ausschlaggebend der Wohnort oder der Verein, wo der Spieler aktiv spielt?



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  • Wohnort (dieser wird auch auf den Meldebögen zur Sichtung vermerkt).


    Beispiel: Ein Spieler wohnt im Kreis Hannover-Land und schafft es in die
    Kreisauswahl. Kurz danach wechselt er zu Hannover 96, spielt damit
    "Hannover-Stadt".


    Die Zugehörigkeit zur Kreisauswahl bleibt bestehen.


    Wie würden sonst Spieler aus dem Grenzgebiet, die häufig bei Twente
    Enschede/Holland spielen in die Niedersachsenauswahl kommen.


    (Das ist übrigens Fakt - aus unserem Verein/Kreis Schaumburg/Bezirk Hannover
    sind einige Spieler zu höher spielenden Vereinen in Hannover-Land und Hannover-
    Stadt gewechselt. Sowohl die Zugehörigkeit zur Kreisauswahl, als auch die Mit-
    gliedschaft im Stützpunkt ist erhalten geblieben.)

    "Hurra, ein Spielzug!!!" (Zitat eines F-Jugendtrainers)

  • Danke für die Antwort!


    was ist, wenn ein Spieler noch nicht Kreisauswahlspieler war, aber durch den Vereinswechsel über die Kreisebene einem anderen Kreis gehört (Der Wohnort bleibt). Welcher Kreis ist für den Spieler zuständig, der Kreis, wo sein Wohnort ist, oder der Kreis wo er spielt?

  • Vorsicht


    die Aussage von Stefan bezieht sich auf Niedersachsen. Ich habe gegenteilige Erfahrung gemacht.


    Es kann hier wieder sein, dass hier von Landesverband zu Landesverband unterschiedliche Regelungen gibt.


    Tip: ganz einfach beim zuständigen Landesverband anrufen, dann gibt es konkrete Aussagen.


    Günter